Wir informieren Sie über die Entsorgung von Elektro- oder Elektronik-Altgeräten mittels der Firma CSL Computer GmbH auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE).
Sofern Sie ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät besitzen und dieses der Entsorgung zuführen wollen, sind Sie nach dem ElektroG dazu verpflichtet, dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Alle auf dem Europäischen Markt in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Geräte sind mit dem nachfolgend dargestellten Symbol zu kennzeichnen. Sofern es in Ausnahmefällen auf Grund der Grösse oder der Funktion des Elektro- oder Elektronikgerätes erforderlich ist, ist das Symbol statt auf dem Gerät auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein für das Elektro- oder Elektronik-Gerät aufzudrucken, um zu zeigen, dass diese Geräte dem ElektroG bzw. der der WEEE-Richtlinie unterliegen und aus diesem Grund vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt erfasst werden müssen:
Unter welchen Voraussetzungen können Alt-Geräte über CSL Computer GmbH zur Entsorgung zurückgegeben werden?
Sie können in folgenden Fällen die genannten Geräte bei CSL zum Zwecke der Entsorgung zurückgeben:
Sofern Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät auf
erworben haben, das dem Elektrogesetz unterliegt und das an eine Adresse in Deutschland geliefert werden soll, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei CSL zurückgeben.
Unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei CSL können sie Altgeräte zurückgeben, die in keiner äusseren Abmessung grösser als 25cm sind.
Keines der Altgeräte muss zuvor bei CSL gekauft worden sein.
Welche Geräte sind von der Regelung umfasst?
Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemässen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar.
Ausserdem müssen sie in eine der folgenden zehn Gerätekategorien fallen, die in der Anlage I des ElektroG aufgeführt werden:
- Haushaltsgrossgeräte
- Haushaltskleingeräte
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
über die Homepage der Stiftung EAR findet man aktuelle Hinweise zu Aus-legungshinweisen zum Anwendungsbereich. Ausserdem enthält die Geräte-zuordnungs¬übersicht ausgewählte Beispiele für die Zuordnungspraxis ein¬zelner Elektro- und Elektronikgeräte zu den zehn Kategorien des ElektroG: https://www.stiftung-ear.de/hersteller/geraetezuordnungsuebersicht/
Ausnahmen § 2 Abs. 2 ElektroG
Geräte fallen dann nicht unter das neue Gesetz, wenn sie Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich fällt. Ausserdem müssen sie ihre Funktion nur speziell als Teil dieses Gerätes erfüllen können. Beispiele sind fest eingebaute Autoradios, die unter die Altfahrzeugverordnung fallen oder separat vertriebene Kabel, die nur der Weiterleitung des Stroms dienen (Verlängerungskabel, Lautsprecherkabel, HDMI-Kabel). Unter das Gesetz fallen dagegen bspw. Kabel-trommeln mit Überlastsicherung, Überspannungsüberwachung oder Netzfilter sowie austauschbare Autoradios. Explizit ausgeschlossen werden zudem:
- Glühlampen
- ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge
- ortsfeste Grossanlagen
- bewegliche Maschinen (gewerblich genutzt, nicht für den Strassenverkehr bestimmt)
- Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung (Sonderregeln für E-Fahrräder)
- Geräte zum Zweck der Forschung und Entwicklung, zur Wahrung der Sicherheitsinteressen der BRD sowie bestimmte medizinische Geräte und In-vitro- Diagnostika, die vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden
Wie erfolgt die Rückgabe zur Entsorgung an CSL?
- Sie haben Sie die Möglichkeit, Ihr ausgedientes Altgerät kostenlos zurückzugeben unter der Firmenadresse Hanseatenstraße 34, 30853 Langenhagen.
- Für Altgeräte mit einem Gewicht bis 31 kg und den maximalen Paketabmessungen von 120 x 60 x 60 cm können Sie für die Rückgabe ein vorfrankiertes Versandetikett mit DHL erstellen und ausdrucken. Kontaktieren Sie uns dafür telefonisch unter 0511 / 132 232 70 oder per E-Mail an [email protected]
Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie bitte deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät löschen.
Alternativen:
Sie können Ihr Elektro- oder Elektronik-Altgerät bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kommunale Wertstoffhöfe) entsorgen.
Ihr Altgerät ist noch in einem guten Zustand oder kann repariert werden? In diesem Fall ist eine Spende an eine wohltätige Organisation noch eine gute Weiterverwendungsmöglichkeit.
Wie stellt CSL die sichere Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sicher?
CSL ist Mitglied der Stiftung ear (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) zu den Reg.Nr. 94495668 (Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik).
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller.jsf
Durch diese Mitgliedschaft gewährleistet CSL die sichere Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Weitergehende Informationen auch zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) finden Sie unter https://www.stiftung-ear.de/oere/
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz unter https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/